Da der zuständige Staatsanwalt kurz zuvor versetzt wurde, konnte kein Abschlussplädoyer der Staatsanwaltschaft gehalten werden. Dies wird nun für den 9. Oktober erwartet.
Das Gericht traf keine weiteren Entscheidungen, obwohl entsprechende Anträge der Anwält*innen vorlagen, zum Beispiel zur Aushändigung von handschriftlichen Dokumenten der Angeklagten, die im Juli 2017 von der Polizei konfisziert und bislang noch unter Verschluss gehalten werden.
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